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Zitat von klugscheisser
Anzefahr ist gut. Ist ja schliesslich auch mein Verein ...
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haben die wirklich keinen 1. vorsitzenden??? ist das überhaupt zulässig? gerade, was die eintragung ins handelsregister betrifft, müsste doch eigentlich ein 1. vorsitzender vermerkt werden?