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Zitat von JanMove
@ Rudi Endres
Wenn ein Lösungsmittel unter der normalen Anwendung des Frischklebens (d. h. z.B. nicht oral eingenommen) auf einen gesunden (unvorbelasteten) Menschen (Kind, Erwachsener, Senior) keine toxische Wirkung hat, dann bezeichne ich dieses Mittel als ungiftig. Du hinegegen sprichst immer von giftig oder mindergiftig. Wenn Du mir beweisen kannst, dass es kein meiner Definition nach ungiftiges organisches Lösungsmittel gibt, dann würde ich Dir zustimmen und das Verbot aller organischer Lösungsmittel als sinnvoll erachten. Mit den Langzeitklebern wurde meiner Meinung nach aber schon der Gegenbeweis erbracht.
Insofern ist Dein Gesundheitsargument einfach nicht stichhaltig, es sei denn die Deklarationen auf den Datenblättern würden nicht stimmen oder müssten anders interpretiert werden.
JanMove
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ABC Lexikon der Chemie: "Alle Lösungsmittel sind mehr oder weniger gesundheitsschädlich. Absolut ungefährliche Lösungsmitteldämpfe gibt es nicht". Das wird dir auch jeder Toxikologe bestätigen können. Eine Auswirkung auf den Menschen ist nicht immer erkennbar im Sinne von Krankheitssymptomen, aber immer vorhanden. Jeder Lösungsmitteldampf ist eine Belastung für den Organismus. Daher ist die Formulierung "ungiftig" für organische Lösungsmittel nicht zulässig.