Zitat:
Zitat von mithardemb
Nicht der Gesetzgeber fällt die Urteile sondern die Richter. Die dürfen Gott sei Dank nicht nach belieben sondern nach bestehender Gesetzeslage richten. Das Urteil - oder vielmehr die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage - ist damit damit ein gutes Zeugnis für den Rechtsstaat.
Hätte Edathy Kinder missbraucht, wie du ihm unterstellst, dann wäre er dafür natürlich auch nach der alten Gesetzeslage verurteilt worden. Er hat aber "nur" Bilder von nackten Kindern (wenn ich mich recht entsinne war mal in den Medien zu lesen, dass es keine Aktdarstellungen waren) gekauft. Das ist also so ziemlich das geringst mögliche Vergehen in diesem Komplex.
|
Zu Deinem 1. Absatz:
Ich hatte mich auch über das zu schwache Gesetz geäußert, bitte richtig lesen. DAS waren meine Worte.
Zitat:
|
Das Urteil ist und bleibt ein schwaches Zeugnis von Gesetzgebung.
|
Zu Deinem 2. Absatz:
Die Definition dessen was Mißbrauch ist sollte ebenso schleunigst überdacht werden, das Betrachten von mißbrauchten Kinder (und zum Mißbrauch muss man sie nicht gleich penetrieren - es genügt bereits ihren Willen so zu brechen das sie Dinge tun die sie ohne Zwang nie täten) ist FÜR MICH Mißbrauch.