Zitat:
Zitat von mithardemb
Zum Glück haben wir die Lynchjustiz (oder besser gesagt Selbstjustiz, denn wie weit du gehen würdest hast du ja nicht geschrieben) überwunden und die heutige Rechtsprechung schützt uns vor Menschen wie dir - und das zum Glück nach aktueller Gesetzeslage nicht nur mit einer Verfahrenseinstellung mit Auflagen!
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Ich sprach oben deutlich von Notwehrsituationen du machst Lynchjustiz draus. Darauf ist das zu beziehen.
Ich würde Dir aber in der U-Bahn helfen wenn ich Dich ein paar besoffene Arschgeigen angreifen. Vermute du würdest im Anschluß anders denken. Vor allem wenn Du Dir schon ein paar eingefangen hast ehe ich komme.
Die Welt ist nicht rosarot auch nicht im Rechtsstaat. Und manchmal sollte man sich auch selbst helfen können. Oder Anderen. Zumindest bis jemand die Ordnungsmacht gerufen hat. Gottseidank gibt es den Notwehrparagraphen.