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Alt 27.03.2015, 10:49
Petar Petar ist offline
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Zitat:
Zitat von Daddy24 Beitrag anzeigen
Das hört sich doch nach Protest seitens des TBU an. Welche Chance hat denn dieser Protest? Werden dann die TBU-Spiele mit Lietzau wiederholt?
Ich habe Deine Frage nicht ganz verstanden?!

Wenn man unter Protest spielen wollte, hätte man mit M. Lietzau spielen müssen (egal wie Klassenleiter die Spiele bewertet - vorerst!)
In zwischen ist auch den Klassenleiter klar geworden, dass § 1.3.1 - 1.3.5
nicht relevant für die Situation sind.
Bestimmungen für die Mannschaftsmeldungen und Status Reservespieler sind nicht entscheidend sondern Änderung der Mannschaftsmeldung durch Aufrücken (s. § 4.1 - 4.6 RLO des DTTB).
Da gibt es wiederrum verschiedene Ansichten, die zuerst ein Sport- bzw. als letzte Instanz ein Zivilgericht klären müsste.
Die erste Mannschaft dürfte dann nicht in der nominal stärksten Besetzung spielen (von 1.1 - 1.6), sondern müsste den Spieler auf der Position 1.7 einsetzen, obwohl es ausdrücklich verlangt wird, die Spielermeldung vor Saisonanfang soll nach Spielstärke erfolgen...

Es gab kurz die Überlegung bei den Verantwortlichen unter Protest zu spielen und selbst wenn man Gerichtsprozess gewinnt - was bleibt am Punkten zu verbuchen? Mit dem Spieler Lietzau hätte man wahrscheinlich die letzten drei Spiele auch nicht gewonnen. Vom Geld und der Zeit vor dem Gericht ganz abgesehen. Daher hat man sich entschieden für die andere Variante.

Zufrieden mit der Antwort? :-)
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