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AW: Relegation trotz Sperrvermerk? Aufstiegspflicht nach Relegationssieg?
Zu 1.
Ich interpretiere die nachfolgende Regelung aus den "Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb" so, dass der Verein erst in dem genannten Zeitraum (16.5. bis 10.06.) eine verbindliche Meldung abgibt.
3. Vereinsmeldung
3.1 Um am Mannschaftsspielbetrieb des BTTV teilnehmen zu können, muss der Verein für jede Mannschaft auf der Grundlage der Ergebnisse der abgelaufenen Spielzeit im Zeitraum 16. Mai bis 10. Juni eine Meldung abgeben.
Zu 2.
Guckst Du hier (bayerische Wettspielordnung):
G 16 Mannschaftsmeldung für Entscheidungs-, Aufstiegs- und Relegationsspiele
Für Meisterschaftsspiele in Form von Mannschaftsturnieren sowie für Entscheidungs-, Aufstiegs- und Relegationsspiele ist die zuletzt gültige Mannschaftsmeldung maßgebend.
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