
28.03.2015, 18:34
|
|
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
|
|
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Herne
Beiträge: 483
|
|
|
AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Diese Stellen sollten die Fragen beantworten.
Zitat:
(WTTV-WO G 6.4.1):
Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass
a) das Spiellokal 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem Zustand ist, damit der Gast sein ihm zustehendes Recht auf eine halbstündige Einspielzeit wahrnehmen kann. Bei einer Verspätung des Gastes verringert sich dessen Einspielzeit entsprechend.
|
Zitat:
(WTTV-WO G 6.5.1):
Muss eine mit zunächst nur vier Spielern anwesende Sechsermannschaft ein Meisterschaftsspiel pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit beginnen, oder darf auch sie die erwähnte Karenzzeit von bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen?
Die Karenzzeit darf in Anspruch genommen werden – natürlich auch vom Gastgeber.
|
Zitat:
(DTTB-Regelauslegung 2014):
Karenzzeit für Mannschaften, die in Mindeststärke anwesend sind
Muss ein Mannschaftskampf zur festgesetzten Spielzeit beginnen, wenn beide Mannschaften in Mindeststärke anwesend sind, oder kann eine Mannschaft darauf bestehen, die 30minütige Karenzzeit auszunutzen, bis weitere Spieler eingetroffen sind?
Für die Bundesligen bzw. Regional- und Oberligen ist nach BLO bzw. RLO ein verspäteter Spielbeginn bis zu 30 Minuten möglich. Das Eintreffen der Mannschaft ist dann gegeben, wenn der Mannschaftsführer die namentliche Meldung seiner Mannschaft bekannt gibt und die Spielberechtigungsunterlagen dem OSR vorlegt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Mannschaftsaufstellung fixiert und die Mannschaft gilt als spielbereit. Dies ist vom Zeitpunkt her unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit eines oder mehrerer Spieler. Fehlen zu diesem Zeitpunkt noch Spieler, so können diese dennoch eingesetzt werden, wenn sie rechtzeitig zu ihrem in der Spielreihenfolge aufgerufenen Spiel anwesend sind.
Sind ein oder mehrere Spieler einer Mannschaft zur festgesetzten Anfangszeit nicht anwesend, hat der Mannschaftsführer die Möglichkeit, von einem verspäteten Eintreffen seiner Mannschaft (Karenzzeit) Gebrauch zu machen. In diesem Fall lässt er den Anfangszeitpunkt verstreichen und gibt dem OSR die Mannschaftsmeldung nicht bekannt. Der OSR fordert den Mannschaftsführer auf, ihm das Eintreffen der Mannschaft zu gegebener Zeit durch eine entsprechende Mannschaftsaufstellung zu bekunden. Meldet der Mannschaftsführer bis zu 30 Minuten verspätet das Eintreffen seiner Mannschaft, so lässt der OSR das Mannschaftsspiel unverzüglich starten (unabhängig davon, ob tatsächlich alle Spieler eingetroffen sind oder nicht).
|
|