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AW: Regelfrage zur Einspielzeit
Ich wollte jetzt Gewissheit und habe kurzerhand in der WTTV-Geschäftsstelle angerufen: Michael Keil, der WTTV-Geschäftsführer, hat mir gesagt, dass im WTTV sogar eine Ordnungsstrafe für verspäteten Spielbeginn völlig undenkbar sei.
Es ist - im WTTV wohlgemerkt! - also genau so, wie ich es geschrieben habe: Beide Mannschaften sind erst kurz vor Ablauf der halbstündigen Karenzzeit - also eine halbe Stunde nach der offiziell angesetzten Anschlagzeit - dazu verpflichtet, ihre Doppelaufstellungen abzugeben. Eine Begründung für die verspätete Abgabe der Aufstellungen ist nicht erforderlich. Der Normalfall wird sein, dass die Gastmannschaft noch auf einen Spieler wartet. Das spielt aber eigentlich keine Rolle, denn selbst wenn alle sechs Spieler schon eine halbe Stunde VOR der offiziellen Anschlagzeitzeit in der Halle waren, beginnt das Spiel erst nach der halbstündigen Karenzzeit, wenn eine der beiden Mannschaften dies verlangt.
Wie gesagt: Das gilt für den WTTV. In anderen Verbänden mag das ganz anders geregelt sein.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga
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