Also,
Foto ist leider noch nicht eingetroffen, aber ein ganzer Sack voller Infos.
Tischtennis-Bälle sind definitiv Gefahrgut. Ein Blick in das ADR zeigt:
UN Nummer 2000
Benennung und Beschreibung ZELLULOID in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren usw. (ausgenommen Abfälle)
Klasse 4.1
Klassifizierungscode 4.1
Verpackungsgruppe III
Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften 502
Begrenzte und freigestellte Mengen 5kg E1
Anweisungen P002, LP02, R001
Sondervorschriften PP7
Zusammenpackung MP11
Somit fallen diese Erzeugnisse unter die UN 2000. Lediglich die Zelluloidabfälle werden unter der UN 2002 verortet. Bezüglich der Kennzeichnungspflicht bin ich gerade noch die Grenzen am erfragen.
Wer es immer noch nicht glaubt, kann gerne einen Blick in das ADR werfen (in der 2013er Ausgabe auf Seite 418, dort finden sich dann auch die Querverweise auf die Sondervorschriften, Anweisungen, Zusammenpackung etc.).
Nach Auskunft der Gefahrgutbeauftragten
Petra P. aus B.
Axel S. aus S.
Michael W. aus R.
sind die Ausführungen des ADR hier absolut eindeutig. Bezüglich der Freistellungen gebe ich nochmals Laut.
Anbei noch ein kleines Foto von Gefahrgut aus der UN 1950 (sorry, habe leider kein kleineres Bild)