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Alt 02.04.2015, 06:31
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Die Antwort ist leicht in dem Text zu finden, den du zitiert hast: weil es bei diesem Gremium Diskussionen gab, bei vorigen Sitzungen, ob Zelluloidbälle vielleicht doch zum Gefahrgut gezählt werden sollen oder nicht, und wenn schon dann als UN1325 (Entzündbarer organischer fester Stoff) oder UN2000 (Zelluloid, in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren usw.). Die Antwort des Gremiums ist NEIN. Freispruch für Zelluloidbälle. Die Antragsteller sind gescheitert.
Der Antrag zielte darauf ab, dass die UN 2000 eben nicht mehr greift und nicht, ob die Bälle vielleicht doch Gefahrgut wären.

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Die Freistellung ist also erfolgt nicht, weil es vorher anders entschieden wurde, eine solche Regeleung, die Zelluloidbälle als Gefahrgut bezeichnet hat es nie gegeben. Sondern die Freistellung ist nur erfolgt, weil die angebliche Unklarheit von irgendwelchen Antragstellern zu Diskussion gebracht wurde.
Beschäftige Dich mal mit der Freistellung im Gefahrgutrecht. Freistellung bedeutet doch nicht, dass etwas kein Gefahrgut mehr ist, sondern erlaubt den kennzeichnungsfreien Transport unter bestimmten Voraussetzungen. Da es diese Freistellung bereits gibt (nachzulesen in den derzeit und seit Jahren gültigen Vorschriften) ist z.B. DHL in der Lage, einen 144er Karton mit Bällen an einen Shop zuzustellen, ohne dass auf dem Fahrzeug die Kennzeichnung 40/2000 angebracht sein muss.

Gäbe es diese Freistellung nicht, bräuchte jeder Paketzusteller einen ADR-Schein inklusive der ganzen Maßnahmen für das Fahrzeug und und und

Noch einmal kurz zusammengefasst. Die Bälle sind aufgrund ihrer Zusammensetzung Gefahrstoff, aber nicht kennzeichnungspflichtig, da sie ein Erzeugnis sind.

Im Transportbereich zählen sie zum Gefahrgut. Bei Kleinmengen können Erleichterungen in Anspruch genommen werden.

Sorry, aber Du redest von einem Gebiet, von dem Du keinen blassen Schimmer hast.

So als kleiner Tipp für den Anfang Gefahrstoff ist nicht gleich Gefahrgut. Ein Gefahrstoff kann ein Gefahrgut sein, muss aber nicht.
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In der Retrospektive ist jeder allwissend.
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