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Alt 08.04.2015, 15:50
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
..aber auch nicht wirklich schwer. Ein Fehlverhalten liegt praktisch in den meisten Fällen bei Verbraucherinsolvenzverfahren vor.
Ich rede von
Zitat:
Zitat von Wikipedia
Es versagt auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung insbesondere dann, wenn

der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat (§§ 283 – 283c StGB) rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. Bankrott),
der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in bestimmten Zusammenhängen falsche Angaben gemacht hat,
der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt hat.

Die Versagungsgründe sind in § 290 InsO abschließend aufgeführt.

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Das was da mit Griechenland abgezogen wurde ist nun mal meine Sache nicht. Da gibt es einfach nichts was ich da schönreden möchte. Es war schlicht und ergreifend eine Bankenrettung. Die griechische Bevölkerung ging Merkel und Co am Allerwerstesten vorbei...
Was sind denn Deine konstruktiven Vorschläge, wie man aus der Misere heraus gekommen wäre? Man kann ja die Maßnahmen kritisieren. Auf der Gegenseite sehe ich aber jede Menge Wunschdenken.

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Hier mal was lesenswerteres:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=25386#h01

Dort findet man durchaus ein paar Artikel, die zum Nachdenken anregen sollten.
Die Seite kenne ich. Stark bei der Kritik, durchaus auch beachtenswerte Infos, aber eben auch selten realistische Lösungsvorschläge (allgemein, nicht (nur) auf Griechenland bezogen).
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Vielen Dank und tut mir ehrlich leid ...