Wenn ein Wechsel in der Börse - von wem auch immer veranlasst - nachträglich wieder gelöscht wird, ist das auch nur die halbe Schadensbegrenzung. Denn die Unruhe ist zu dem Zeitpunkt ja bereits entstanden.

Aber das eigentliche Thema "Wechselgerüchte" kam in den letzten Beiträgen wahrlich viel zu kurz....