Zitat:
Zitat von Norbert Völz
Hallo Kristian,
stelle doch einen Antrag am Kreistag (28.05.2015)
Viele Grüße aus dem schönsten Ort von .....
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Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Interessant, jemand aus dem Vorstand des Kreises empfiehlt einen Antrag zu stellen, der gar nicht gestellt werden kann/darf.
Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass ...
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Lieber Bernie,
ich bin nicht im Kreisvorstand, sondern nur ein kleiner Spielleiter
Mir ist auch bekannt, dass üblicher Weise die Spielleiter über den Vorstand (z.B. Kreis) die Auf- und Abstiegsregeln festsetzen.
Mir ist auch bekannt das in G4.3.3 auszugsweise steht :
---G4.3.3
Die zuständigen Bezirks- bzw. Kreisorgane sind verpflichtet, unter Beachtung von G 4.3.1 eine eindeutige Auf- und Abstiegsregelung vor dem 1. Spieltag der Spielzeit bekanntzugeben.
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Mir ist auch die Satzung von WTTV teilweise bekannt:
Abschnitt VI /§50.
(1) Die Bezirke und Kreise haben
eigene Organe. Diese sind
• die Bezirks- bzw.
Kreisversammlung
• der Bezirks- bzw. Kreisvorstand
• die Bezirks- bzw. Kreisausschüsse
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- Wenn jetzt ein Verein für die Kreisversammlung einen Antrag zur Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Ausschuss Sport stellt, dann kann das Organ <Kreisversammlung> Teile der Auf- und Abstiegsregeln beschließen.
- Zuständig ist beim Kreis Krefeld der stellv. Sportwart. Es steht aber nicht "beschließen", sondern nur bekanntzugeben.
- Weiterhin steht in der Krefelder Satzung, die auch vom WTTV Ausschuss Sport genehmigt wurde:
§3 (1) Die Kreisversammlung ist oberstes Organ des Kreises.
Deshalb bin ich der Meinung, dass die Kreisversammlung unter Beachtung von G4.3.1 durchaus Auf- und Abstiegsregeln regeln kann.
Sorry, Kristian. Bernie hat recht, Du als Spieler darfst keinen Antrag stellen.
Viele Grüße aus dem schönsten Ort von ....
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