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Zitat von Rückhandblock
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Der Artikel fördert für mich zwei Dinge zu Tage:
1. Statistische Zahlen machen nur im Vergleich Sinn, wenn die Grundlage gleich geblieben ist. Die Interpretation von statistischen Zahlengräbern kann fast immer Aussagen in alle Richtungen hervorbringen.
2. Auch ein Bundesrichter am Verfassungsgericht muss offensichtlich die Trennung von Judikative und Exekutive nicht verstehen.
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"Dass sich mit Kriminalität – also mit Strafrecht – überhaupt die Polizei beschäftigt, ist nicht selbstverständlich"
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Kriminalität ist ganz sicher kein Synonym für Strafrecht. Natürlich ist es primäre Aufgabe der Polizei Kriminalität einzudämmen und auch rasch zu unterbinden. Juristen sind dann gefragt wenn es um die Bestrafung und um die Formulierung des rechtlichen Ramen geht.
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Eigentlich müsste da der mündige Bürger schon zusammenzucken: Wieso der Innenminister? Wo ist denn der Justizminister?
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Da zucke ich zusammen. Die Polizei untersteht dem Innenministeriums und schon aus Grunde der Gewaltenteilung nicht dem Justizministerium.