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AW: Ersatzstellung-Sollstärkeberechnung
Folgender Antrag des Ausschusses für Erwachsenensport kommt beim Verbandstag des WTTV zur Abstimmung:
Neue Fassung G.5.3.1:
Spieler aus unteren Mannschaften dürfen beliebig oft in jeder oberen Mannschaft als Ersatzspieler mitwirken, sofern sie dort einsatzberechtigt sind.
Begründung:
Die Beschränkung auf drei Ersatzgestellungen, welche folgenlos bleiben, findet sich schon seit den 50er‐Jahren in der WO – ohne dass irgendjemand noch die Begründung dafür kennt. Im Sportbetrieb wirkt sich diese Vorschrift zunehmend als Hemmnis aus. Nach der vierten Ersatzgestellung ist ein Spieler quasi im Niemandsland: Er darf nicht mehr in seiner Mannschaft mitwirken, und die obere Mannschaft braucht ihn womöglich gar nicht, weil er vorher verschiedene Spieler ersetzt hat und deshalb für ein Aufrücken eher nicht in Frage kommt.
Verbände in Süddeutschland haben es vorgemacht: Dort ist – ohne die geringsten Probleme – die Zahl der Einsätze als Ersatzspieler seit Jahren völlig freigestellt nach der Devise: Wer als Ersatzspieler mitwirken will, sollte nach Möglichkeit nicht daran gehindert werden.
Die vorgeschlagene Regelung beseitigt außerdem eine überaus häufige Fehlerquelle auf Vereinsseite, vereinfacht die Arbeit von Spielleitern enorm und macht weitere Auslegungen des Vorstands für Sport überflüssig.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga
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