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Alt 03.06.2015, 13:25
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AW: Sperrvermerk

Das bestreite ich nicht, das Beispiel war natürlich überspitzt. Ein Verband kann auch sagen, eine Sperre von 5 Spielen ist Strafe genug, dann wird der SPV zurückgenommen. Oder nach 8 Spielen, so dass der SPVler nur noch einmal Ersatz spielen kann und damit den Spielbetrieb nicht mehr wesentlich verzerren kann usw.

Der Sinn des SPV ist nach meiner Meinung ja auch nicht nur, Spieler aus der Mannschaft fernzuhalten, in der sie eigentlich hätten spielen müssen, sondern z. B. auch zu vermeiden, dass bei Ersatzstellung eine Konstellation entstehen kann, dass ein SPV-Spieler hinter anderen spielt, vor denen er eigentlich hätte aufgestellt werden müssen. Sonst könnte man ja den Faden noch weiter spinnen und sagen, dass der SPV nur gilt, wenn der verursachende Spieler überhaupt mitspielt.

2.1 bekommt nur wegen 1.6 einen SPV. Nun wirkt 1.6 in einem Spiel nicht mit, nun könnte ja 2.1 mitwirken, ohne dass die Aufstellung nach Spielstärke beeinträchtigt ist.

Aber die Definition ist nunmal anders und nach meinem Verständnis mit einer Sperre für jede höhere Mannschaft verbunden.

Ob das Konzept eines SPV für eine ganze Saison angesichts von Leistungsstärkezahlen und Benutzung dieser zur Rückrundenaufstellung noch zeitgemäß ist, wage ich auch mal zu bezweifeln. Wahrscheinlich müsste die ganze Regel mal überarbeitet werden.
Eigentlich will man, dass der Spieler weiter oben gemeldet wird, man gibt ihm den SPV, und wenn er zum nächstmöglichen Zeitpunkt dann doch nach oben will, dann lässt man ihn nicht mehr...

Wird denn nach "Aufrücken zur RR" und "Aufstellung zur RR" unterschieden?
Aufrücken ist laut WO, wenn dies durch Spielstärkeveränderungen oder Sollstärkeveränderung eigentlich zwingend erforderlich ist. Wenn ich nun durch die Spielstärkekonstellation zwei Spieler in beliebiger Reihenfolge frei aufstellen kann, ist es kein Aufrücken, oder?

Beispiel:

1.6 hat 1700 Punkte, 2.1 hat 1760 und bekommt für die Hinrunde einen SPV. Am Stichtag für die RR-Aufstellung haben 1.6 und 2.1 beide 1730. 2.1 müsste seinen SPV behalten, wenn er durch Verlust der Sollstärke in der 1. Mannschaft aufrücken müsste oder er weiterhin mehr als 50 Punkte mehr als z.B. 1.6 hätte. Beides nicht der Fall. Und nun? Jetzt liegt kein Fall mehr vor, nach dem 2.1 seinen SPV behalten müsste - er dürfte nach oben ohne SPV, denn er rückt nicht in die 1. auf, sondern wird dort normal aufgestellt. Wenn die Spielstärken jedoch genauso wären, aber zusätzlich 1.5 krankheitsbedingt ausfällt, dann behält 2.1 seinen SPV und darf nicht hoch, weil er ja dann wegen Sollstärkeverletzung aufrücken müsste. Sehr logisch...
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Geändert von Setz-It (03.06.2015 um 13:32 Uhr)
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