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Zitat von Vektor
Das Melden mit SPV in einer tieferen Mannschaft als in der Hinrunde ist ganz explizit ausgeschlossen.
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Das ist richtig und habe ich auch nie bezweifelt!
Nur ist es durch D 15.4.4 eben doch möglich, dass ein Spieler, der in der Hinrunde wegen des Verlustes der Sollstärke der oberen Mannschaft da noch zwangsläufig in diese obere Mannschaft aufrücken musste, zur Rückrunde wieder in sein untere Mannschaft mit SPV gemeldet werden darf. Selbst dann, wenn das Sollstärkeproblem in der oberen Mannschaft zur Rückrunde weiterhin bestand hat. Und genau das meine ich mit fast möglich...
Zitat:
Zitat von Vektor
Die Formulierung rührt wohl daher, dass es hieß, dass ein SPV zur RR neu vergeben werden darf, wenn ein Spieler ohne SPV in eine höhere Mannschaft rücken "müsste".
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Hm, das kann allerdings nicht sein, denn das ist ja schon genau so in der DTTB-WO 15.3 geregelt und bedarf keiner nochmaligen Regulierung durch den WTTV.
Zitat:
D 15.3 Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge
Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur
[...]
zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten, [...]
auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden.
[...]
Diese Spieler erhalten vom Spielleiter einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in einer oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Ein Aufrücken solcher Spieler während der Halbserie oder zur Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung der offiziellen OnlinePlattform dokumentiert.
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Zitat:
Zitat von Vektor
Und was dieses "müssen" ist, ist eben sehr interpretationsbehaftet. Es soll eben nicht bedeuten, dass man die anderen Spieler so aufstellen muss, dass man den Spieler ohne SPV in der unteren Mannschaft halten kann.
Der Verein darf also (bzgl. der anderen Spieler) eine beliebige zulässige Reihenfolge wählen - und wenn der Spieler aufgrund dieser Reihenfolge höher eingeordnet werden müsste, kann er den SPV bekommen.
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Sorry, ich sehe da nix interpretationsbehaftetes in der DTTB-WO D 15(.3), was durch WTTV-WO D 15.4.4 deutlicher wird.
In Verbindung mit WTTV-WO G 5.2.1, wo geregelt ist wie bei Sollstärkeverlust einer oberen Mannschaft verfahren werden muss und zudem deutlich gemacht wird, dass auch bei der Aufrückpflicht der aufrückende Spieler nur die Einsatzberechtigung für seine untere Mannschaft verliert, macht 15.4.4 Sinn. Denn nur im Falle, dass ein Spieler in der Hinrunde in eine obere Mannschaft aufrücken musste, findet man in der DTTB-WO D 15 keine Rechtfertigung dafür, einen zuvor wegen des Verlusts der Sollstärke in einer oberen Mannschaft aufzurückende Spieler, zur Rückrunde wieder in der(seiner) unteren Mannschaft gemeldet werden darf.
Beispiel:
Mannschaft 1 ist zur Hinrunde mit 6 Spielern gemeldet. Nach dem 5. Spieltag fehlte der Spieler 1.5 das fünfte Mal in ununterbrochener Reihenfolge. Spieler 2.1 muss dann aufrücken.
Zur Rückrunde fehlt der Spieler 1.5 imme noch, weil er z.B. zu einem anderen Verein gewechselt hat.
Nun müsste der Verein zur Rückrundenmeldung 6 Spieler in der ersten Mannschaft nach den Vorgaben der DTTB-WO D 15 melden. Im WTTV allerdings nicht. Da kann dann der in der Hinrunde noch zum Aufrücken verpflichtete Spieler mittels eines SPV wieder in der unteren Mannschaft gemeldet werden. Im WTTV kann dann z.B. sogar der Spieler 2.5 in der Rückrunde in der ersten Mannschaft gemeldet werden. Dazu müssen halt nur so viele Spieler wie nach den Bestimmungen in DTTB-WO D 15 nötig einen SPV erhalten.
Sorry, aber ich halte das für sehr fragwürdig. Bei Verlust der Sollstärke in einer oberen Mannschaft in der Hinrunde wird ein klar definierter Spieler zum Aufrücken verpflichtet. Bei der Rückrundenmeldung kann man das dann im WTTV mittels SPV aushebeln.