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Alt 08.06.2015, 17:12
Hdd Hdd ist offline
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
a) Der WTTV definiert die Mannschaftszugehörigkeit eines Spielers der durch den Verlust der Sollstärke in eine obere Mannschaft aufrücken muss halt so, dass dieser Spieler immer noch zu seiner unteren Mannschaft zählt, dort aber werder einsatzberechtigt ist noch das er dort zur Sollstärke zählen kann.
b)Das kann dann dazu führen, dass ein Spieler, der z.B. in der zweiten Mannschaft in der Hinrunde aufgestellt war, dort noch nicht mal in einziges Spiel macht, weil er vom ersten Spieltag an in der ersten Mannschaft Ersatz spielt. Nach seinem vierten Ersatzeinsatz verliert er dann die Spielberechtigung für seine zweite Mannschaft. Zur Rückrunde kann er dank WTTV-WO D 15.4.4 sogar dann wieder in der zweiten Mannschaft gemeldet werden, wenn in der ersten Mannschaft gar keine 6 Spieler mehr vorhanden sind, weil z.B. einer der 6 den Verein gewechselt hat.
Zu a) Nein! Oder hat das der WTTV in einem mir unbekannten Rundschreiben kürzlich verkündet.Wenn ein Spieler durch den Verlust der Sollstärke in eine obere Mannschaft aufrücken muss, ist er Stammspieler der oberen Mannschaft. Zumindest im WTTV
b) Warum sollte etwa die Nr. 2.4, die vom ersten Spieltag an als Ersatz in der 1. Mannschaft mitwirkt und kein Spiel in der 2. Mannschaft bestreitet, in der Rückrunde nicht auch ohne SV in der 2. Mannschaft aufgestellt werden dürfen.
Gruss Hdd

Geändert von Hdd (08.06.2015 um 17:15 Uhr) Grund: Ergänzung.
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