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Alt 09.06.2015, 14:51
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
G5.2: "Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen"!!! Wenn also jemand aufrückt, um die Sollstärke herzustellen, ist er Stammspieler der oberen Mannschaft. Denn andernfalls hätte die obere Mannschaft weiterhin nicht ihre Sollstärke.
Das ist ja alles richtig, nur ändert das an dem in G 5.2.1 geschriebenen:
Zitat:
. Er verliert damit die Einsatzberechtigung für seine untere Mannschaft für die Dauer der jeweiligen Vor- bzw. Rückrunde.
nun mal auch nichts.

So wie es da steht, muss halt davon ausgegangen werden, dass die WTTV-WO vorsieht, dass beides möglich ist. Zur Sollstärke einer oberen Mannschaft beitragen zu können ohne dabei die Mannschaftszugehörigkeit zu seiner unteren Mannschaft zu verlieren.

Wie ist dass denn mit so einem Spieler eurer (Deiner und Vektors) Meinung nach nun? Darf ein Spieler, der wegen dem Verlust der Sollstärke in die obere Mannschaft aufrücken musste und die Sollstärke ohne diesen Spieler auch in der Rückrunde nicht mehr möglich ist, zur Rückrunde wieder in seiner unteren Mannschaft mit SPV aufgestellt werden? So wie du die WTTV-WO auslegst ja nicht. Da ist jemand, der zur Sollstärkeauffüllung hochrücken musste ja ein Teil der Mannschaft in die er hochrücken muss und nicht mehr in Teil der Mannschaft in der er ursprünglich zu Hinrundenanfang gemeldet wurde. Einen Spieler mit SPV zur Rückrunde in einer unteren Mannschaft zu melden geht ja laut Vektor auch im WTTV nicht
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