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AW: Relegation in der Oberpfalz
In dem Urteil geht es allerdings nicht um die Relegation sondern ob Damen in Herrenmannschaften spielen dürfen.
Das die Zuständigkeit für eine Entscheidung die laut WO der Bezirksvorstand zu treffen hat auch bei einem Legislativorgang liegt (von diesem quasi erzwungen wird) steht ja nirgends in der Satzung sondern ist ein Prinzip der Gewaltenteilung (Das steht in der Satzung).
Mann kann als Bezirksfunktionär schon dem Irtum unterliegen das man hier eine Entscheidung der Legislative verhindern kann. Ich war vor dem Urteil übrigens der gleichen Meinung und mußte mich eines besseren belehren lassen. Hat mir aber auch nicht geschadet.
Im ürbigen wurden über die beiden Fragen (Relegation, Damenregelung für den Bezirk) beim Bezirkstag 2011 abgestimmt. Die Relegation wurde deutlich abgelehnt, die Damenregelung mit dem knappest möglichen Ergebnis.
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