Zitat:
Zitat von Jaskula
Wobei sich die Frage stellt, ob juristische Fachkenntnisse in jedem Fall zu eine gerechteren Urteil führen.
Dass er nicht in Tötungsabsicht gehandelt hat wird wohl niemand anzweifeln, dass er sich aber wenig Gedanken um das Ergebnis massiver Gewaltanwendung gemacht hat ebenso wenig.
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Das Problem bei eurer Diskussion besteht darin, dass ihr über zwei unterschiedliche Dinge sprecht. Das Gericht spricht "Recht" und du redest von "Gerechtigkeit".
Was die Rechtsprechung angeht, so hat der Richter ein nach dem geltenden Recht sehr hartes Urteil gesprochen. Es wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt und es lag offensichtlich keine Tötungsabsicht vor (Mord oder Totschlag scheiden also aus). Da bleibt dann eben die schwer Körperverletzung mit Todesfolge die angeklagt wird. Da bleiben dann eben die drei Jahre als maximaler Strafrahmen übrig.
Der Richter hätte da auch die Möglichkeit gehabt das ganz wesentlich weiter nach unten zu drücken.
- Es fanden offenbar beiderseitige Beleidigungen statt.
- Die Tat bestand aus einem einzigen Schlag.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Verteidigung bei einer Revision gute Chancen hat die Strafe zu mindern.
Anders sieht es natürlich aus dem Blickwinkel "Gerechtigkeit" aus. Wenn man mit dem Opfer sympathisiert und gegen den Täter verachtet, dann kommt man sehr schnell zum Schluss, dass 3 Jahre Haft die vermutlich auch nur teilverbüßt werden müssen sehr wenig dafür sind, dass der andere nicht mehr lebt.
Wenn das Opfer meine Tochter wäre würde ich vermutlich lebenslänglich noch also zu milde ansehen. Wäre der Täter mein Sohn empfände ich die 3 Jahre als sehr hart.