Zitat:
Zitat von Rincewind
Man möge mich korrigieren, ist ja auch noch früh, aber verstehe ich es so, dass man nicht einmal Einspruch gegen die Entscheidung des SR einlegen kann, bzw., man erhält nicht einmal die Chance das Gegenteil zu beweisen? Eine rein subjektive Entscheidung ist ein in Stein gemeisseltes Urteil?
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Ja natürlich. bzw kanst du dagegen natürlich Protest einlegen und nachträglich das ganze beweisen. Nur nutzt dir das wenig. Wass soll dabei rauskommen.
Nimm mal an du fährst am SA zu nem Turnier und willst da mut einem Schläger spielen wo der SR den nicht zulässt. Um beim Ausgangsfall zu bleiben: Er sagt die Noppen haben zuwenig Reibung.
Dich mit dem Spieler spielen lassen -du gewinnst- und nachträglich bestätigt eine höhere Instanz das der Schläger zu glatt ist...Wie willste dann den den dum im Achtelfinale geschlagen hast Gerechtigkeit zukommen lassen.
Ergo darfste nicht mit dem Schläger spielen und verlierst zb im Achtelfinale.
Du legst Protest ein direkt nach dem positiven Test.
Es kommt später zu einem Verfahren
1. Wie willst du beweisen, dass der Schläger bei der Verhandlung der ist den du an dem Tag dabei hattest?
2. Wie willst du beweisen, dass der nicht zu glatt ist. Labortest, den du ggf bezahlst.
3, Und selbst wenn die sagen: Jau der war nicht zu glatt..was haste dann davon? bekommste die TTR Punkte aus dem AF zurück?
Vermutliches Ende: Die sagen: Der ist zu glatt gewesen und bestätigen den OSR und du zahlst die Verfahrenskosten.
Nein es gibt nur 2 Lösungen:
1. Tatsachenentscheidung des OSR/Materialtesters sind zulässig und die gilt dann für das Turnier (analog Elfmeter im Fußball nach Schwalbe)
oder
2. Keine subjektiven Tests zulassen nur mit geeigneten und geeichten Messgeräten