Zitat:
Zitat von Atari64
Und welche Auswirkungen hat das Urteil für den Spielbetrieb:
Ich denke da z. B. an die Spieler: Gester, Kautz, Boden, Malmwieck, Winnen.
Muss jetzt damit gerechnet werden, dass der Gegner bei jedem Spiel Protest einlegt?
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Nein denn das ganze bezieht sich nur auf Fälle, wo ein OSR anwesend ist, der den Schläger als zu glatt einstuft (natürlich nur bei Noppenspielern nicht bei Anti)
In Ligen/Bei spielen ohne OSR ist ein Protest mit nachträglicher Prüfung weiterhin nahezu aussichtslos. Wie geschrieben gab es auch dazu schon ein urteil, was meines wissen auch noch steht und nicht angegangen wurde.
Man muss also unterhalb der OL, wo es normal keinen OSR gibt eine Verbandsaufsicht beantragen (und meist selber bezahlen) und dann hoffen, das der OSR auch einer ist der so eine Tatsachenentscheidung aufgrund eines Reibetests treffen will...manche machen das nämlich nicht , weil sie das nicht als aussagekräftig genug ansehen.
Und dann muss der Spieler der verdächtigt wird auch noch bei der Aufforderung zur Schlägerkontrolle auch noch den vermeintlich behandelten Noppenschläger vorzeigen und nicht an diesem Tag "zufällig" mit einem Schläger antreten der griffig genug ist bzw an dem Tag mit einem Anti spielen.
oder noch besser (auch schon erlebt) da wird wegen so einem vermeintlich behandelten Schläger ein OSR bestellt und der betroffene Spieler spielt an dem Tag garnicht...
Und noch ein Knackpunkt (auch schon passiert): wenn man eine Verbandsaufsicht bestellt, sollte man sicher sein, das man selber alles richtig macht. Denn der kommt ja nicht nur wegen dem Noppenschläger sondern kontrolliert dann so sachen wie Licht, Boxengröße, einheitliche Trikots oder eben auch Schläger auf andere Dinge wie zu dicke Beläge oder zu kleine usw....da sind einige auch schon in die eigene "Falle" gelaufen.