|
AW: WTTV siegt vor Gericht
Der ständige Vergleich mit den "Geschwindigkeitsmessungen mit geeichten Messgeräten" (und der angeblichen nicht-Zulässigkeit von Augenmaß-Einschätzungen von Polizisten) ist Augenwischerei und falsch.
Es ist nämlich Polizisten durchaus erlaubt, Geschwindigkeitsverstöße ohne Messgerät zu ahnden, und dem wird von Gerichten auch stattgegeben. Insbesondere geht es hierbei um Fälle von überhöhter Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen, also darum, Schrittgeschwindigkeit von nicht-Schrittgeschwindigkeit zu unterscheiden.
Meiner Meinung nach ist das Erkennen von hinreichend geglätteten Noppen nach Augenmaß dem obigen Beispiel vergleichbar. Da braucht es kein geeichtes Messgerät. Never.
__________________
ASC Grünwettersbach, KL KA
BBC X-Fusion TC, Friendship Phoenix Medium, Spinlab Vortex 2
|