Zitat:
|
Zitat von Scholty
Da sind dann aber auch die Vereine gefragt, die sich schon die Mühe machen müssen, in derartigen Fällen Protest beim KL einzureichen. Macht Arbeit ich weiss.
Wer ist denn der unfähige KL?
|
Begünstigung eines bestimmten Vereins hat nun mit Unfähigkeit überhaupt nichts zu tun - das doch wohl nur, wenn es jemand unabsichtlich bzw. unwissend getan hätte.
Da ist ja nun bei keinem Klassenleiter, sagen wir mal oberhalab der Kreisligen von auszugehen.
Abgesehen davon habe ich noch nie davon gehört, dass irgendein Protest gegen die Entscheidung eines Klassenleiters mal Erfolg hatte.
Entweder Niederschlagung, eine Gegenargumentation oder Aussitzen waren i.d.R. die Folge - wer will schon ein Verfahren vorm Rechtsausschuß - macht doch bloß Arbeit !