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Zitat von crycorner
Die Zahlung einer Ausfallentschädigung stellt bei der betreffenden Person die Situation wieder her, die er durch die ehrenamtliche Tätigkeit eingebüßt hat. Egal ob Schlosser oder Steuerberater, diese Vorgehensweise ist in sich gerecht.
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Der Vergleich hinkt.
Der 1150er-Mann wird nicht entscheidend weniger verdienen durch seine "Nebentätigkeit".
Ein Status, den er sich natürlich auch erarbeitet hat; selbständiger Steuerberater muss man erstmal werden.
Der Schlosser hingegen hat natürlich entsprechende Einkommenseinbußen in Abhängigkeit von den "Fehlstunden".
Daher plädiere ich nach wie vor für einen Rentner!