Zitat:
Zitat von pibach
Für "gescheiterte Annäherungsversuche" finde ich das Strafmaß schon krass hoch. Wird aber wohl durch die Häufigkeit (51 Fälle) zustande kommen. Mehr wird aus dem Text nicht deutlich. Da steht nur er "näherte" sich den Jungen an.
Was ist denn überhaupt passiert? Gab es tatsächlich sexuelle Übergriffe? Wie weit? Hat das die Jungen geschädigt? Dass jemand ansonsten Kinderbilder besitzt und sich daran aufgeilt, ist zwar pervers, dafür gibt es aber keine Strafe, ist "Privatsache", das ist unser Maß für Toleranz. Was sonst sollte jemand mit so einer Veranlagung auch tun?
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Vielleicht liest Du die beiden Artikel nochmal.....



- "schwerer sexueller Mißbrauch, nachgewiesen in 51 Fällen" ....
edit : Verurteilung wegen 15 Fällen schweren sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener, nachgewiesene Übergriffe 51