Die Fragestellung ist alles Andere als trivial. Eigentlich sollte jedem klar sein, dass bei einer Schlagsportart nur der in A5.7 definierte Schlag eine Einwirkung auf den Ball im Sinne des Sports darstellt. Jetzt ist die Frage, was die Regeln genau hergeben. Aus A5.7 lässt sich das nicht ableiten, weil es nur eine Schlagdefinition ist und nichts weiter, und die Relevanz von A7.1 für die vorliegende Problematik kann ich eigentlich gar nicht erkennen.
Daran, dass man den Tisch verschieben könnte, damit der Ball noch aufkommt, hat man gedacht (A10.1.9). Aber dass man auch den Ball durch Pusten noch beeinflussen kann, kam offenbar niemandem in den Sinn, oder man hat die Bedeutung dessen als zu marginal eingestuft. Das Regelwerk kennt ausschließlich physische Berührungen des Balles. Ebenso gibt es keine Regel, die sich mit Zugluft in der Halle befasst. Wenn der Ball durch Windböen abgelenkt wird, kann man ja nur nach A9.1.3 ein Let als Tatsachenentscheidung ausrufen, wenn es tatsächlich bemerkt wird. Aber eine Regel, die darauf abzielt, Windböen generell auszuschließen, gibt es ja nicht.
Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Regellücke. Ob tatsächlich eine praktische Notwendigkeit besteht, die einen Bedarf an einer solchen Regel erzeugt, sei mal dahingestellt. Bisher hat das ja anscheinend auch nie eine Rolle gespielt.