WO des WTTV, C.1.1
"Offene Turniere mit TTR-relevanten Konkurrenzen bedürfen einer vorherigen Genehmigung des für die Veranstaltung zuständigen Mitgliedsverbandes."
C. 1.8
"Nicht antrags- und genehmigungspflichtig sind...Stadtmeisterschaften, bei denen nur Einwohner der betreffenden Stadt oder Mitglieder aus Vereinen dieser Stadt startberechtigt sind."
http://wttv.de/images/Onlineredaktio...ularien/wo.pdf