Zitat:
Zitat von Eriko Hashimoto
... zu massiven Übergriffen kommt...
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Es ist wie gesagt völlig unklar was da passiert ist.
Zitat:
Zitat von Eriko Hashimoto
alleine für Kinderpornografie gibt es ja einige Jahre Haft.
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Für Herstellung/gewerbsmäßige Verbreitung.
Für Besitz gilt nur eine Obergrenze: "(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle
Ansonsten gibt es ja bei Bild-/Filmmaterial
diese Klassifizierung. Strafbar ist es idR ab "Posing", also Kategorie 4.
Die Presse spricht aber gern schon bei Kategorie 2 von "Kinderpornographie", wie im Fall Edathy. Der allgemeine Sprachgebrauch würde da wohl eher von Kategorie 9 ausgehen.