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Alt 19.08.2015, 08:42
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Der Auskotzthread :-)

Heutemorgen las ich in der Zeitung von einer Gerichtsverhandlung, in der es um den Fall einer von ihrem alkoholisierten Ehemann überfahrenen und dabei getöteten 72-Jährigen ging.

Zugetragen soll sich laut Zeitung f0gendes haben: Die Frau hatte versucht ihren Mann in die Garage einzuweisen, was jedoch mehrfach misslang. Dannach, so vermutete die Polizei, verlor der alkoholisierte Mann die Nerven, gab Gas und überrollte die Frau. Dass sich das nicht beweisen lässt ist klar. Jedoch ging es weiter. Anschließend setzte der Mann mehrfach vor und zurück und fügte seiner Frau dabei tötliche Verletzungen zu. Laut Zeitung kam der Verdacht auf, dass es sich um eine vorsetzliche Tat handelte, was jedoch später definitiv ausgeschlossen werden konnte

Das Ende vom Lied war, dass der Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, einer 24-monatigen Führerscheinsperre und einer Geldstrafe von 600 € verknackt wurde.

Wenn ich so was lese geht mir der Hut hoch und mein eh schon angespanntes Verhältnis zur deutschen Justiz erreicht dabei einen neuen Tiefpunkt. Der mindestens angesoffene Arsch, hat seine Frau aus niedirgsten Beweggründen absichtlich über den Haufen gefahren und hatte noch mehrfach vor- und zurückgesetzt. Bewährungsstrafe, 2 Jahre Führerschein weg und 600 € hällt die Justiz da für angemessen. Unfassbar.

Wie jemand mehrfach unabsichtlich bei einer solchen Aktion vor- und zurücksetzen kann, möge man mir mal erklären. Drecksjustiz, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein

Zynisch betrachtet, ist das eine neue Definition von fahrlässig. Wer lässig im Suff seine eigene Alte überfährt, handelt fahrlässig. Ist ja auch ganz schön lässig, wenn man noch mehrfach vor- und zurücksetzt, damit sie auch wirklich tot ist

Mal abgesehen von der ganz sicher viel zu milden Strafe - da kann es keine andere Meinung geben -, wie kann man auf die Idee kommen so einem Arschloch irgendwann noch mal eine Fahrerlaubnis zu erteilen????

....und noch zynischer kann man daraus ableiten, dass jeder der seine nervende Alte loswerden will, sich nur ein paar Biere trinken und seine Olle bitten muss, dass sie doch mal eben beim Einweisen in die Garage behilflich sein soll. Bei 2 Jahre ohne Lappen und 600 € (Die Bewährungsstrafe interessiert ein en Ü70er eh weniger) kommt da sicher so mancher in Grübeln
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