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AW: "Pusten" des Balles nach Schlag erlaubt?
Mir ist auch klar, dass sich nicht alle Eventualitäten abdecken lassen und gerade im Bereich "Unsportlichkeit" Grauzonen nicht zu vermeiden sind.
Wenn jedoch die Situation so eindeutig beschrieben ist wie in diesem Falle (bewusstes Pusten mit dem Ziel, den Ball auf die andere Seite zu befördern), so muss - zumindest auf Anfrage - eine Aussage kommen.
In der Grauzone mag dann im Einzelfall immer noch die Frage liegen, ob es sich hier um ein "bewusstes Pusten ..." handelte. Hier ist der SRaT gefragt.
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