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AW: Neue Spielordnung
hallo chris,
ich habe am 17.07.15 vom staffelleiter erfahren das unsere mannschaftsmeldung nicht eingegeben wurde und er sie ohne berücksichtigung unserer neuzugänge eingegeben hat. ich habe geschrieben das ich dann anscheind speichern vergessen habe und unsere mannschaftsmeldung sofort gesendet. obwohl unser neuzugang auf der spielberechtigungsliste stand lehnte er eine eingliederung in die mannschaft mit der begründung ab. wir haben zu spät gemeldet(woher sollte ich wissen das was schief gelaufen ist)und dadurch ist sie nicht spielberechtigt. erst nachdem ich beim kreissportwart angefragt habe, hat er diese entscheidung des staffelleiters aufgehoben. der staffelleiter von unserer 1 mannschaft(Bezirksliga) hat unser nachträgliche mannschaftsaufstellung ebenfalls mit der begründung, zu spät gemeldet, nicht anerkannt. beide staffelleiter gehören allerdings den gleichen verein an. ich kann dir gern den e-mail schriftverkehr zukommen lassen und dann kannst du entscheiden wer welchen ton angeschlagen hat. ich weiß nicht woher du dein wissen nimmst das ich mich im ton vergreife. nochmals, ich habe nachdem unser landesverband mir diesen fragen die den punkt 2.1.2 betreffen nicht beantworten konnte habe ich bei herrn keil nachgefragt. seine antwort, ich soll mich an unseren verband wenden und übrigens kennt er den punkt 2.1.2 unter mannschaftsaufstellungen nicht. daraufhin habe ich beim dttb nachgefragt und mit herrn festel ein sehr gutes und freundschaftliches gespräch geführt. es kann doch durchaus passieren das man bei solch einer großen WO einmal einen punkt nicht so genau formuliert hat. obwohl ich der meinung bin und bleibe, unsere verspätete mannschaftsmeldung hätte vom staffelleiter anerkant werden müssen, zumal noch 14 tage bis zur veröffentlichung zeit gewesen wäre. und bin auch der meinung das ein staffelleiter bei einer terminüberschreitung ohne rücksprache mit den betreffenden verein in seine vereinsarbeit(das ist nun einmal eine mannschaftsmeldung) nicht eingreifen darf. das bedarf einer klärung. auf welchen punkt der WO soll ich mich bei einen protest berufen? wenn der punkt so ausgelegt wird kann ich mir das protestgeld sparen und gleich vor ein zivilgericht ziehen. eine mannschaftsaufstellung vom vorjahr ohne berücksichtigungen von neuzugängen? ich glaube, unsere chancen würden gut stehen. ich selbst habe in all den jahren u.a. als staffelleiter solch einen verein(was vor allen nach der einführung des click system passierte) persönlich angerufen und um eine nochmalige mannschaftsmeldung gebeten. nur, unser kreisstaffelleiter lehnt selbst jeden telefonischen kontakt mit unseren verein ab, was eigentlich alles aussagt.
ich hoffe ich habe deine fragen nun beantwortet. Beantworte doch bitte meine frage nur mit JA oder NEIN.
ist ein staffelleiter berechtigt ohne rücksprache mit den betreffenden verein eine selbstständige namentliche mannschaftsaufstellung vor zu nehmen.
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Klaus Ködel Abteilungsleiter Tischtennis TSV 1990 Merseburg.
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