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Alt 24.08.2015, 16:33
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist offline
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Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Neue Spielordnung

Okay, dass die aber mit den anderen Verbänden nichts zu tun hat und damit es wirklich ein Problem des TTVSA und, wenn identisch mit Bundesspielordnung, des DTTB ist und ansonsten bei keinem der Verbände, da diese Formulierungen für keinen anderen Verband gilt, es sei denn er hat dies auch so übernommen.

Wobei das im TTVSA sogar anders formuliert ist als in der Bundesspielordnung.

Landesspielordnung TTVSA:
"D 2.1.2
Erfolgt die Erstellung der Mannschaftsmeldung nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig, zieht das eine Ordnungsgebühr gemäß Finanzordnung des TTVSA nach sich. Darüber hinaus können solche Mannschaften eines Vereins von der zuständigen Stelle gestrichen werden."

Bundesspielordnung:
"E 2.1.2
Erfolgt die Erstellung der Mannschaftsmeldung für die BSK-Mannschaften nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig, zieht das pro nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig gemeldeter Mannschaft eine Versäumnisgebühr gemäß Abschnitt G, Ziffer 3 nach sich. Darüber hinaus können solche Mannschaften eines Vereins von der zuständigen Stelle gestrichen werden."

Sinngemäß sicher das gleiche, aber damit ist eindeutig, dass der TTVSA doch eine eigene Ordnung hat und es um diese geht und damit es wirklich nichts mit den anderen Verbänden zu tun hat.

Im TTVWH heißt es:
"G 6.2
Die Mannschaftsmeldung ist, getrennt nach Altersklassen und Geschlecht, zu jeder Halbserie von jedem Verein über die Online-Plattform des TTVWH einzureichen. Die Mannschaftsmeldung zur Vorrunde ist bis zum 1.
Juli, die zur Rückrunde bis zum 22. Dezember der jeweiligen Spielzeit einzureichen. Für jede Mannschaft ist ein verantwortlicher Mannschafts-kontakt mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen."

6.8
Die eingereichte Mannschaftsmeldung ist durch die zuständigen Spielklassenleiter zu prüfen. Entspricht sie nicht den Bestimmungen der WO bzw. der WO/AB, nimmt der Spielklassenleiter die notwendigen Korrekturen vor. Besteht Unstimmigkeit zwischen den Spielklassenleitern über die Einstufung eines Spielers ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert, entscheidet die der Spielklasse der höchsten betroffenen Mannschaft übergeordnete Stel-
le über die Einstufung. Anschließend genehmigt der Spielklassenleiter die
den Bestimmungen entsprechende Mannschaftsmeldung in der Online- Plattform des TTVWH.

6.9
Proteste gegen genehmigte Mannschaftsmeldungen sind nur innerhalb von 7 Tagen (Poststempel) nach dem im Rahmenterminplan genannten
Veröffentlichungstermin der Mannschaftsmeldung bei der für die betreffende Spielklasse übergeordneten Stelle möglich. Dies ist für die
Bezirksspielklassen:
der Ressortleiter Mannschaftssport (Bezirk) /der Bezirksjugendvorsitzende
Bezirks-und Landesliga:
der zuständige Schwerpunktleiter Aktive/Jugend
Verbandsklasse und Verbandsliga:
der Beauftragte Mannschaftssport (Aktive/Jugend TTVWH)
Gegen deren Entscheidung über die Spielstärkereihenfolge gibt es kein
Rechtsmittel.

Bei Änderungen der Mannschaftsmeldungwährend der Runde ist ein Protest nur innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der geänderten, genehmigten Mannschaftsmeldung möglich

6.11
Nach dem Stichtag zur Mannschaftsmeldung kann dieMannschaftsmeldung
auf Wunsch des Vereins lediglich um weitere Spieler ergänzt werden, die eine gültige Spielberechtigung für den Verein besitzen. Andere Änderungen sind nur möglich, wenn Bestimmungen der WO/AB dies
ausdrücklich erlauben.Über die geänderte Mannschaftsmeldung hat die
zuständige Stelle unverzüglich zu entscheiden.

6.12
Nachmeldungen von Spielern mit einer für den betreffenden Verein gültigen Spielberechtigung sind jederzeit möglich. Ein nachgemeldeter Spieler erlangt
seine Einsatzberechtigung 5 Tage nach der Nachmeldung beim zuständigen Spielklassenleiter.

6.13
Erhöht sich durch Nachmeldungen die Zahl der Stammspieler in einer Mannschaft über die Sollstärke, können die überzähligen Stammspieler in die nächsttiefere Mannschaft eingereiht werden. Die Gesamtreihenfolge der
Mannschaftsmeldung darf dabei nicht verändert werden, außer eine Umstellung ist notwendig zur Einhaltung der Toleranzen gemäß WO D 15.2.
In diesem Fall nimmt der Spielklassenleiter die Umstellung vor.


Das zeigt recht eindeutig, dass ein Vergessen gar nicht in Frage kommt, da eben immer eine Aufstellung drin ist. Vielleicht sollte man das noch regeln. Aber da eine Nachmeldung möglich ist und nur eine Umstellung nicht mehr sind die Probleme schon einmal sehr geringer.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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