Zitat:
Zitat von fuxi
Verschleißbedingte Schäden unterliegen natürlich nicht der gesetzlichen Gewährleistung. In diesem Fall müsste man sich gerichtlich streiten, welche Lebensdauer so ein Ball haben sollte.
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Ja und wenn dann gesagt wird der muss 10 Spielstunden aushalten muss man noch nachweisen dass man damit auch wirklich weniger als 10 Stunden gespielt hat....
Und natürlich belasten 2 Bundesligaspieler den Ball anders als 2 Schüler B KL Spieler
Also schwierig....und mit wem streiten? Mit dem TT Shop, wo man die gekauft hat denke ich. Belastet sicher das Verhältnis und man bekommt da dann evtl zukünftig nix mehr.
und wenn man verliert trägt man auch noch die Gerichtskosten...Und die werden mit Anwalt und Gutachter weit über 300 Euro für 144 Bälle liegen