Zitat:
Zitat von ttdr
@Snape: Ermessensspielraum. 
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Naja, direkt verboten ist es ja nicht. Und was als Störung ausgelegt wird bzw. werden kann, da hast Du zwar formal recht gemäß A 9.1.3, aber in der Praxis wird sicherlich realistisch entschieden. Sonst könnte man ja alles Akustische und alles Optische, was nicht zum Schlagen des Balls direkt gehört bzw. erforderlich ist, als Störung auslegen. Das ginge dann doch etwas arg zu weit.