Ich bin immer noch der Meinung das die Enthaltungen und die nicht abgegebenen Stimmen nicht gewertet werden dürfen.
Der Passus auf den sich die Bezirks-Vorstandschaft beruft gilt nur für Exekutivgremien
Zitat:
Versammlungsordnung des BTTV
1.4 Beschlüsse im schriftlichen Verfahren
1. Beschlüsse über schriftlich eingereichte Anträge zur Entscheidung durch Exekutivgremien können im schriftlichen Verfahren erfolgen.
2. Beschlüsse im schriftlichen Verfahren bedürfen der einfachen Mehrheit aller möglichen Stimmen. Stimmenthaltungen und nicht fristgerecht eingegangene Stimmen gelten als Nein-Stimmen.
3. Anträge auf Abstimmung im schriftlichen Verfahren sind zusammen mit allen Unterlagen über den Vorsitzenden des Gremiums sämtlichen Mitgliedern des betreffenden Gremiums zuzustellen. Der letzte Tag der Stimmabgabe (Tag des Zugangs) ist anzugeben. Den Mitgliedern wird innerhalb von 1 Woche nach Zugang des Antrags Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben, die umgehend an die übrigen Mitglieder verteilt wird. Zwischen dem Tag des Zugangs und dem letzten Tag der Stimmabgabe muss ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.
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Die Abstimmung über den Antrag hätte aber beim Bezirkstag erfolgen müssen und das ist ein Legislativgremium (Satzung F §26). Also gelten m.E. die dort geltenden Regeln .
Zitat:
4.6 Abstimmung
1. Bei allen Abstimmungen entscheidet, sofern die Satzung nicht eine andere Regelung trifft, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
2. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
3. Ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Leere Stimmzettel gelten als Enthaltung.
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