|
AW: Gegner Auffordern seinen Schläger zu putzen?
Die WO deckt scheinbar so manche Eventualität nicht ab oder manche Dinge werden im WTTV bewusst "übersehen". Syrischer Asylbewerber spielt am 5.9. Meisterschaftsspiel für Burbach und erhält offenbar wg. Standortwechsel ab dem 9.9. kulanterweise eine Spielberechtigung für Friesheim. Dem Spieler ist kein Vorwurf zu machen, da er einfach nur spielen möchte und es gewiss nicht anders weiß. Aber es entspricht nicht der WO. Wer in der Serie gemeldet ist und beruflich versetzt wird, muss auch bis zur nächsten Halbserie wechseln. Bei allem Verständnis für Integration, Wettbewerbsverzerrung sollte es dadurch nicht geben. Soweit der Exkurs.
Schiris und Materialbewertung ist schon ein Problem. Wen wundert es, wenn sie sich nichts trauen, wenn bei einer evtl. Fehlentscheidung schon manche "Kollegen" mit Urteil und Klagedrohung in der Sporttasche antreten. Philosophische und regeltechnische Frage: Kann man einen Spieler "zwingen", sein Material zu reinigen und gibt es einen Passus in der WO in dem steht, "ein Spieler hat mit einem sauberen Belag anzutreten, dessen Oberfläche keine Verunreinigungen aufweist"? Bei Farbveränderungen müsste die Sache klar sein. Wenn rote Beläge altersbedingt schwarze Stellen aufweisen - besonders alte Toni Holds, Super Antis, Sriver, Super Defense - gilt das Speckige dann als "Schmutz" oder Abnutzung? Normalerweise müssen die ausgetauscht werden. Gleiches wenn "altersbedingter Schmutz und Schweiß" dazu geführt haben, dass die Belagbezeichnung unleserlich geworden ist oder quasi "weggeätzt" wurde. Doch wer setzt das in Spielklassen unterhalb der OSR-Pflicht tatsächlich um? Der Forderer wird zum Buhmann. Recht haben und Recht umsetzen sind zwei Paar Schuhe.
|