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AW: Spieltagverlegung durch Wegfall der Sportstätte möglich?
In Bayern hat die Verbandsspitze eine Verlautbarung erlassen, die fast identisch mit der des hessischen Verbandes ist (bei wegen Asylbewerber-Belegung gesperrten Sporthallen "Flexibilität und Fingerspitzengefühl" bei Terminverlegungen).
In der bayerischen WO ist dagegen ausdrücklich geregelt, dass eine nicht zur Verfügung stehende Heim-Sporthalle kein Grund für eine Terminverlegung ist, sondern dass die Begegnung dann am gleichen Termin woanders stattfinden muss, notfalls beim Gegner. Dieser Passus wurde natürlich zu einer Zeit festgelegt, als eine Turnhallen-Sperrung wegen Asylbewerbern nicht im Entferntesten vorstellbar war.
Man wird abwarten müssen, ob sich aus dieser widersprüchlichen Situation heraus Konfliktfälle ergeben. Es bleibt spannend.
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