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AW: Fragen an Jörg Schlichter - Produktmanager adidas Table Tennis
Zitat:
Zitat von pp072
1x zugelassen ungleich immer zugelassen. Lizenzgebühr.
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Die Lizenzgebühr muss aber der Hersteller entrichten nicht der Spieler, d.h. wenn ich den Belag gekauft habe (ihn bezahlt habe) ist in dem Verkaufspreis die Lizenzgebühr mit einkalkuliert.., na jedenfalls hat der Belag immer noch die selben Spieleigenschaften. Also kann mir keiner verbieten damit zu spielen.
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GEWO A-Speed (AR+) mit beidseitig Rozena, 2.0
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