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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Zwei Mannschaften unseres Kreises wollten im Einvernehmen ein Pokalspiel auf den 1. 11. (14:00 Uhr) verlegen. Ich sah kein Problem. (PS. Im benachbarten Hessen ist etwa der 1. 11. kein Feiertag.) Ich konnte in click-tt den Spielbeginn aber frühestens um 18:00 Uhr eintragen. Davor liegende Anfangszeiten waren blockiert (WTTV Regelung). In der WO finde ich keine Aussage, die den Spielbeginn an "stillen Feiertagen" regelt. Irgendwo wird es aber vermerkt sein.
Gruss Hdd
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