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Alt 14.04.2004, 18:05
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Disqualifikation wg. Kleidung - Meinungen gefragt

Zitat:
Zitat von clipper_wood
Hallo Pinguin, grundsätzlich bin ich mit Deinem Beitrag einverstanden. Allerdings ist es doch so, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Nimm zum Beispiel die Aufschläge: Gerade in den unteren Klassen (und nicht nur dort) wird die Abweichung von der Regel sehr oft stillschweigend geduldet und toleriert obwohl dieser Punkt sicherlich wesentlichen Einfluss auf das Spielgeschehen hat, ganz im Gegensatz zu einer langen Trainingshose. Nun ist es natürlich so, dass das Durchsetzen von richtigen Aufschlägen wesentlich aufwändiger ist als das „Aufspüren“ von „Bekleidungssündern“. Irgendwie macht das auf mich dann auch einen sehr willkürlichen Eindruck, ganz gemäß dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“, auch wenn schon wenige Minuten Zuschauen ausreichen, um diverse Aufschlagfehler zu diagnostizieren. Mein Problem besteht weniger darin, dass ich die Regel anzweifeln will (obwohl mir noch keiner einen vernünftigen Grund gegen eine lange Trainingshose nennen konnte ) sondern eben darin, dass Regeln mal so und mal so ausgelegt werden, und zwar am selben Tag, beim selben Turnier vom selben OSR.
Wie siehst Du das?
Dazu möchte ich eigentlich nur die Internationalen TT-Regeln B 3 zitieren:
Zitat:
3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.1.2.9 die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge getragen werden dürfen;
3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.

3.2.5 Entweder der Schiedsrichter oder der
Schiedsrichter-Assistent dürfen
3.2.5.1 entscheiden, ob der Aufschlag eines
Spielers falsch ist;
Somit nochmal die kurze Version der schon oft diskutierten Frage: Der OSR kann garnicht sagen "der Aufschlag an Tisch 1 von Spieler X ist falsch - also Punkt für den Gegner", dies kann nur der Schiedsrichter am Tisch (auch der ungeprüfte), andererseits fällt die Zulässigkeit von Spielkleidung in die Zuständigkeit des OSR.

Wie sieht es für einen unbedarften Zuschauer aus, wenn in einer Halle auf einem offiziellen Turnier an der Hälfte der Tische mit langer Hose gespielt wird? Sieht das noch nach ernstzunehmendem Sport aus? Andererseits sieht der unbedarfte Zuschauer (sofern überhaupt irgendeiner anwesend ist ) nicht unbedingt, wann ein Aufschlag falsch war.

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Ein T-Shirt "Ich bin Scheiße" würde meines Erachtens keine Disqualifikation erfordern. Wenn du ein anderes Trikot dabeigehabt hättest, hätte ich dich sicher aufgefordert das Trikot zu wechseln. Aber wenn du kein anderes Trikot gehabt hättest, hätte ich dich deswegen nicht disqualifiziert.
Ich hätte den Spieler wahrscheinlich auch aufgefordert, das Trikot zu wechseln. Wenn er angibt, kein anderes dabei zu haben, so kann er sich gerne eines von einem Kollegen ausleihen. Oder er dreht das T-Shirt einfach um - nach Innen kann ja draufstehen was will. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass der OSR sagt "das T-Shirt könnte Anstoß erregen" (aufgrund dessen kann er die Spielkleidung verbieten) und dann aber sagt "aber wenn er kein anderes dabei hat isses auch okay"...
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