Zitat:
Zitat von Snape
Warum sind subjektive Entscheidungen denn ein Problem? Es gibt so viele Punkte in den Regeln, bei denen der OSR subjektiv entscheiden muss. Z.B. Beschädigung des Belags.
Quelle?
Natürlich darf und muss er entscheiden mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln. Hat er die digitalen Messgeräte nicht, aber eine Lupe und eine Netzlehre, dann misst er die Belagdicke mit der Lupe und die Ebenheit mit der Netzlehre. Alles andere wäre völliger Nonsens und würde die Funktion des OSR ad absurdum führen.
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1, Subjektive Entscheidungen sind deshalb ein Problem weil dann der eine sagt der ist ok und der andere der ist in Ordnung
2. Richtlinien zur Schlägerkontrolle.
In der alten vor ca einem Jahr hieß es noch sinngemäß, dass von Entscheidungen bzgl der Glätte von Noppen (zb mit dem bekannten "Reibetest") abgeraten wird. In der aktuellen Fassung sind solche "subjektiven" Entscheidungen erlaubt...Grund vermutlich, dass man vorher einige Gerichtsverfahren verloren hatte zu diesem Themenbereich (und keine weiteren riskieren wollte) und kürzlich ein wichtiges gewonnen hat und daher sich sicherer fühlt bei subjektiven Tests, dass die nicht angefochten werden (können)
3. Ja; Aber- Lupe und Netzlehre sind ja auch Messgeräte, die in der Richtlinie zur Kontrolle explizit genannt werden, falls man keine digitalen Geräte hat. Aber auch da gilt: wenn er Lupe und netzlehre auch nicht zur Verfügung hat, darf er auch nicht mit bloßem Augenmass entscheiden, dass der Belag zu dick ist oder zu uneben. Ich vergleiche es mit dem Beispiel VOC Ausgasungen: Auch da darf der OSR nur aufgrund eines Tests mit den Messgeräten zb Minirae den Schläger wegen VOC Nutzung aus dem Verkehr ziehen und nicht wenn er zb dran riecht und sich sicher ist, dass das zb nach VOC Kleber stinkt.
4. Bisher war es eben so: Es gab kein Messgerät. Also konnte man nur subjektiv entscheiden und wenn der OSR sich sicher war (aufgrund welches Tests auch immer) hat er den Belag nicht zugelassen und wenn er sich unsicher war hat er ihn zugelassen.
Wenn es nun aber ein Messgerät gibt, wäre es für mich logisch dass man dann wie bei allen anderen Entscheidungen, wo es Geräte für gibt, dann auch nur noch einen Belag aufgrund des Tests mit den dafür vorgesehenen Geräten nicht zulassen darf.