Zitat:
Zitat von Snape
Damit beantwortest Du selbst die Frage. Da es kein Messgerät gibt, muss der SR subjektiv entscheiden. So wie bei der Wurfhöhe beim Aufschlag.
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Da muss ich leider widersprechen. Deine Beispiele passen nicht.
Für die Wurfhöhe des Balles gibt es kein Messgerät.
Ich rede von Entscheidungen wie zb von der Messung von VOC Ausgasungen oder der Belagdicke
Dort gibt es in der Richtlinie zur Schlägerkontrolle vorgegebene Messgeräte.
zB das Minirae für die VOCs oder das Digitale Messgerät zur Belagdickenmessung/Alternative Lupe..
Hier gilt:
es gibt dafür vorgesehene Messgeräte
Sind diese vorhanden kann man damit messen und bei unzulässigen Ergebnissen den Schläger nicht zulassen.
Hat man diese Geräte aber nicht, dann kann man nicht aufgrund subjektiver Entscheidungen den Schläger nicht zulassen.
Man darf als SR zb nicht sagen:
Ich rieche, dass der Belag getunt ist oder ich sehe mit bloßem Auge, dass der Belag dicker als 4 mm ist
Bitte bei Vergleichen nur auf Beispiele verweisen, wo zur Entscheidungsfindung auch Geräte zur Verfügung stehen.
Wüßte da kein Beispiel, wo es ein Gerät in der Richtlinie zur SK gibt und man dann, wenn es nicht vorhanden ist, als SR subjektiv entscheiden darf.