Zitat:
Zitat von Fastest115
D
Hier gilt:
es gibt dafür vorgesehene Messgeräte
Sind diese vorhanden kann man damit messen und bei unzulässigen Ergebnissen den Schläger nicht zulassen.
Hat man diese Geräte aber nicht, dann kann man nicht aufgrund subjektiver Entscheidungen den Schläger nicht zulassen.
Man darf als SR zb nicht sagen:
Ich rieche, dass der Belag getunt ist oder ich sehe mit bloßem Auge, dass der Belag dicker als 4 mm ist
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Das ist schlicht und einfach falsch! Ich wundere mich, dass einfach nicht zu Kenntnis genommen wird, dass in der neuesten Richtlinie zum Schlägetest klar drin steht, dass der Schiedsrichter auch ohne die elektronischen Messgeräte einen Schläger als nicht regelkonform erklären kann . Es wird den SR empfohlen, dies nur zu tun, wenn die Lage offensichtlich ist. Und wenn ein Schläger meilenweit nach VOC stinkt, dann ist er offensichtlich frisch geklebt oder getunt und würde von mir als nicht zulässig erklärt werden. Genauso ist dieses neue "Noppentestgerät" zu bewerten: Es muss nicht erst als "offizielles Testgerät" irgendwo Erwähnung finden. Wenn ein Schläger einen Test mit diesem Gerät nicht besteht, ist der Noppenbelag offensichtlich zu glatt.