Zitat:
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Zitat von Pinguin
Hmmm... wie war das nochmal mit Abnutzungserscheinungen die auf zufällige Beschädigung zurückzuführen sind (oder so?). Insofern wäre dies denke ich zulässig (bis zu 2mm vom Rand weg). Ob da nur Schwamm oder garkein Belag ist, ist in meinen Augen nicht relevant.
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Vielleicht habe ich mich da undeutlich ausgedrückt. Wenn das Obergummi an einer Stelle fehlt, ist das in Ordnung. Aber wenn das
rundherum der Fall ist, wäre das m. E. unzulässig.