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AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?
Zitat:
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Zitat von Bow
Tja, sieht man mal, wie es international so gehandhabt wird.
Die Geste habe ich gedeutet mit: Das müssten Sie eigentlich abschneiden...
Es war keine direkte Aufforderung.
Und wenn es der gleiche Belag wäre? Ist ein gerissener Belag auch unzulässig?
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Nach meiner Auffassung generell ja. Nach der herrschenden Meinung kommt das auf die Größe des Risses an.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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