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Alt 16.04.2004, 08:45
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
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AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Bow
Tja, sieht man mal, wie es international so gehandhabt wird.
Die Geste habe ich gedeutet mit: Das müssten Sie eigentlich abschneiden...
Es war keine direkte Aufforderung.



Und wenn es der gleiche Belag wäre? Ist ein gerissener Belag auch unzulässig?
Nach meiner Auffassung generell ja. Nach der herrschenden Meinung kommt das auf die Größe des Risses an.
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