Zitat:
Zitat von Trillian
5.13 Etwas, das ein Spieler an sich oder bei sich trägt, schließt alles ein, was er zu Beginn des Ballwechsels an sich oder bei sich trug, mit Ausnahme des Balles.
Also auch Pflaster, Eheringe, ...
Wenn Du willst, kannst Du noch, "was er zu Beginn des Ballwechsels an sich oder bei sich trug" sezieren und den Spieler während dem Ballwechsel das Handtuch holen und damit spielen lassen...
|
Ja das stimmt ja alles.
Trotzdem bezieht sich 5.8 auf den Zeitraum zwischen dem Schlag des Gegners und der Berührung der eigenen Tischhälfte (nur da kann man den Ball aufhalten)-und hat damit keine Relevanz für den Zeitpunkt des eigenen Schlages um den es hier geht!!!!
Und nochmal: Aufhalten im Sinne von 5.8 kann man den Ball überall mit. Also mit der schlägerfreien Hand, mit dem Schläger, mit der Schlaghand, mit dem Ring oder Pflaster an der Schlaghand, Kopf usw. Auch deshalb (neben dem falschen Zeitpunkt) hilft diese Regel bei der Problemlösung (ob der Ehering, eine Bandage usw zur Schlaghand gehört oder nicht) nicht.
Und da er den Ball somit nicht aufhält greift auch 10.1.6 nicht
Dazu kommt: Die Regel der Dopppelberührung während eines Schlages wurde ja deshalb geändert weil der SRaT im normalfall nicht wirklich klar sehen konnte ob man zb der Ball er st Finger und dann den Belag berührt hat (Fehler) oder beides gleichzeitig (zulässiger Schlag)...da will man ihm aber zumuten (wenn zb beim RH Tospin wo der Schläger den Ball Treffpunkt verdeckt) zu entscheiden, ob jemand den Ball mit dem Knöchel des Ringfingers getroffen hat oder mit dem Ring 5 mm daneben....
was ist das nächste? Kantenband gehört per Definition auch nicht zum Schläger (nur Holz und 1-2 Beläge) ist also dann auch etwas , was man bei sich trägt...-> wenn man nun den Ball mit der Kannte trifft und da ist Kantenband drum ist es ein Fehler. Ist keins drum ist es ein korrekter Schlag?