|
AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Ist halt STARK BL abhaengig... HIer der entsprechende Text fuer Bremen,
-----------------------
(1) Am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1.
Advent) sind verboten:
a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb
hinausgehen;
b) sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen gewerblicher Art;
c) sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art, sofern sie
mit Auf- und Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden
sind;
d) alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen
entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
--------------------------
Das betrifft TT definitiv nicht, und wir hatten auch die Kreis-Meisterschaft diesen Sonntag (22.11.15) in Bremen...
|