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Zitat von Armendariz
Bleibt die Frage, ob Anti nicht die Disqualifikation schlechthin fürs Wahlrecht ist 
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so lange er nicht nachbehandelt ist, geht das.
Ich schlage vor, dass jeder seinen Schläger mitbringen muss ins Wahllokal.
Dann muss da der Wahlleiter "den Gerät" rausholen und den Schläger auf Regelkonfomität prüfen.
Außerdem muss Waage, Bandmaß, Steuerbescheid und myTT-Zugang vorhanden sein.